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BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Relief Industries.

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PARTEIEN
Dieser Verkauf von Waren und Produkten („Waren“), der in den unten definierten Vertragsdokumenten beschrieben ist, erfolgt zwischen RELIEF INDUSTRIES, einer Eigentümerfirma, mit einem Büro in Grundstück Nr. 410, GIDC Phase-2, Dared, Jamnagar, 361004, Gujarat, Indien („Verkäufer“) und die Partei, die die Bestellung aufgibt oder das Angebot des Verkäufers („Käufer“) annimmt, das in der Auftragsbestätigung des Verkäufers („OA“) angegeben ist.

Lieferstrafe & Richtlinien

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1. LIEFERUNG UND FÜHRUNGSZEITEN

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  • Die Lieferzeiten sind nur insoweit ungefähr, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart wurde, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde schriftlich vereinbart. Bestätigte Liefertermine unterliegen der korrekten, vollständigen und pünktlichen Lieferung der Waren an unsere Räumlichkeiten. Eine Vorlaufzeit liegt im Zeitplan, wenn der gelieferte Artikel vor Ablauf der Frist unser Werk verlässt oder wenn wir den Kunden über seine Versandbereitschaft informiert haben. Die Vorlaufzeit tritt nicht in Kraft, solange der Kunde seinen Verpflichtungen wie der Bereitstellung technischer Details und Unterlagen, Kreditgenehmigungen, Teilzahlungen oder Zahlungsgarantien nicht entsprechend nachgekommen ist.

  • Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit diese vom Kunden als zumutbar erachtet werden und sich später nicht nachteilig auf die Nutzung auswirken.
    1.3. Der Verkäufer (Relief Industries) behält sich das Recht vor, Waren in Raten zu liefern, sofern dies vom Käufer als angemessen erachtet wird und den Produktionsprozess nicht stört. Jede Rate wird separat in Rechnung gestellt und bezahlt, als ob es sich um einen separaten Vertrag handelt. Lieferungen, die dreißig (30) Tage nach einem bestimmten Liefertermin erfolgen, gelten, sofern dies angegeben ist, als gute Lieferung, es sei denn, ein fester Liefertermin wird schriftlich vereinbart.

  • Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Rate berechtigt den Käufer nicht, eine andere Rate zu stornieren oder die Zahlung für eine vorherige Lieferung zu verzögern. Die Menge einer Rate von Waren, die vom Verkäufer beim Versand aus dem Werk des Verkäufers erfasst wurde, ist ein schlüssiger Beweis für die Menge, die der Käufer bei Lieferung erhalten hat, es sei denn, der Käufer kann einen schlüssigen Beweis für das Gegenteil erbringen.

  • Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch wenn diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer die Nichtlieferung innerhalb von sieben (7) Werktagen ab dem Datum schriftlich mit, an dem die Waren im normalen Verlauf von Ereignisse wurden empfangen. Jegliche Haftung des Verkäufers für die Nichtlieferung von Waren beschränkt sich darauf, Waren innerhalb einer angemessenen Zeit zu ersetzen oder die Rechnung bezüglich dieser Waren an die tatsächlich gelieferte Menge anzupassen.1.6. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich Streiks und / oder Aussperrungen, und andere Umstände, für die wir nicht verantwortlich sind, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die es unmöglich machen, eine Bestellung innerhalb der Frist abzuschließen, entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen für die Dauer ihres Auftretens.

  • Die Rücksendung von verkauften, fehlerfreien Waren ist grundsätzlich untersagt.
    1.8. Insolvenzanträge, Erklärungen nach indischem Recht, sich abzeichnende Zahlungsschwierigkeiten oder Anzeichen einer erheblichen Verschlechterung der Finanzlage des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort abzubrechen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, solange der Kunde dies nicht berücksichtigt hat auf unser Verlangen zurückzusenden oder die entsprechende Sicherheit zu leisten, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.

  • Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Kunde die Waren abholt, holt der Kunde sie innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Benachrichtigung des Lieferanten über die Bereitschaft der Waren in den in der Bestellung angegebenen Räumlichkeiten des Lieferanten ab. Andernfalls liefert der Lieferant die Waren jederzeit an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen von den Parteien vereinbarten Ort (Lieferort), nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind. Die Lieferung der Waren erfolgt im Falle der Abholung durch den Kunden bei Ankunft der Ware beim Lieferanten gemäß der Bestellung oder bei Lieferung des Lieferanten bei Ankunft der Ware am Lieferort.

  • Wenn der Verkäufer (Relief Industries) die Waren nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt abzüglich des Warenpreises entstehen. Der Lieferant haftet nicht für ein Versäumnis, die Waren zu liefern, sofern dieses Versäumnis auf ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen zu liefern, die für die Lieferung des Produkts relevant sind Waren.

  • Der Lieferant akzeptiert die Rücksendung von Waren durch den Kunden an den Verkäufer nur, wenn die Waren fehlerhaft sind. In diesem Fall kann der Kunde die Waren nur zurücksenden, wenn der Lieferant dies gemäß der Klausel der QUALITÄTSPOLITIK verlangt. Der Lieferant akzeptiert die Rücksendung von Verpackungsmaterialien durch den Kunden an den Lieferanten nicht und ist nicht verantwortlich für die Kosten, die dem Kunden bei dem Versuch einer solchen Rücksendung entstehen. Der Lieferant kann die eigene Verpackung des Kunden zum Verpacken der Waren akzeptieren, übernimmt jedoch in diesem Fall keine Verantwortung für Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung der eigenen Verpackung des Kunden entstehen.

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2. VERSAND UND ÜBERTRAGUNG DER HAFTUNG

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  • Die Haftung für die Lieferung geht mit dem Verlassen des Werksgeländes auf den Kunden über.

  • Die Haftung geht auf den Kunden über, wenn die Ware versandbereit ist, der Versand jedoch aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und für die wir nicht verantwortlich sind, zurückgehalten wird.

  • Das Risiko in der Ware geht mit der Lieferung oder im Falle der Abholung durch den Kunden auf das Fahrzeug des Kunden in den Räumlichkeiten des Lieferanten auf den Kunden über.

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3. VERPACKUNG

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  • Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.

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4. WERTPAPIERE

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  • Wir behalten uns das Recht vor, bis zur Zahlung aller Forderungen, einschließlich Teil- und Nebenforderungen, die uns der Kunde im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung schuldet, Eigentum an allen unseren gelieferten Waren zu sein. Insofern gelten alle Lieferungen als eine umfassende Liefertransaktion. In Bezug auf laufende Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für fällige Forderungen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für zukünftige Forderungen.

  • Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand zu gegebener Zeit zu verkaufen. Er ist auch berechtigt, es zu verarbeiten oder zu kombinieren; als solcher ordnet er uns daraufhin alle Forderungen aus späterer Veräußerung, Bearbeitung, Zusammenlegung oder sonstigen gerichtlichen Gründen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder nicht autorisierten Geschäften) dem Wert des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) zu. Die spätere Entsorgung bezeichnet die Nutzung durch den Kunden zum Zwecke von Fertigungs- oder Lieferverträgen.

  • Der Eigentumsanspruch erstreckt sich auch auf Produkte, die aus der Verarbeitung, Mischung oder Kombination unserer Waren zum vollen Wert resultieren, so dass wir als Hersteller dieser Produkte gelten.
    Sollte die Verarbeitung, Vermischung oder Kombination mit Waren Dritter zu deren Eigentumsrechten führen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis zum objektiven Wert dieser Waren. Sollte unser Eigentum aufgrund der Kombination oder Vermischung von Waren verfallen, überträgt der Kunde uns daraufhin seine Eigentums- und / oder Rücknahmerechte an dem neuen Bestand oder Gegenstand in Höhe des Rechnungsbetrags der von uns gelieferten Waren und schützt diese für uns kostenlos.

  • Ungeachtet der Abtretung seiner Rechte ist der Kunde berechtigt, Forderungen aus späterer Veräußerung geltend zu machen, sofern wir diesen Anspruch nicht widerrufen haben. Wir werden die Forderungen nicht selbst geltend machen, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt. Auf unsere erste schriftliche Anfrage ist der Kunde verpflichtet, uns die Einzelheiten der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

  • Gemäß Ziffer 4.2 sind wir berechtigt, dem Kunden das Recht zur weiteren Veräußerung und zum Einzug der uns übertragenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn der Kunde mit den uns zustehenden Zahlungen in Verzug gerät, wenn er aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Zahlungsschwierigkeiten auf Zahlungsschwierigkeiten stößt Finanzlage oder wenn er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht entsprechend nachkommt. Im Falle des Insolvenzantrags des Kunden, im Falle eines Zahlungsverzuges, im Falle einer Erklärung anstelle eines Eides gemäß dem indischen Regierungsgesetz oder im Falle eines Eigentümerwechsels des fälligen Unternehmens des Kunden Bei Zahlungsschwierigkeiten erlischt das Recht auf weitere Veräußerung und Einziehung der uns übertragenen Forderungen automatisch.

  • Der Kunde hat die Gegenstände, die Teil unseres (gemeinsamen) Eigentums sind, mit der Sorgfalt eines seriösen Händlers und kostenlos zu schützen und diese Gegenstände gegen Feuer, Einbruch und andere Risiken zu schützen.

  • Dem Kunden ist es untersagt, gelieferte Waren, für die Eigentumsvorbehalte bestehen, zu verpfänden oder zu verpfänden. Im Falle einer Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich darüber zu informieren und die Eigentumsrechte sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Dritten schriftlich zu bestätigen. Verbleibende Kosten, die uns trotz des erfolgreichen Ergebnisses eines sich daraus ergebenden Rechtsstreits entstehen, trägt der Kunde.

  • Insolvenzanträge, Eidesanmeldungen nach indischem Regierungsgesetz oder Anzeichen einer erheblichen Verschlechterung der Finanzlage des Kunden, die eine ernsthafte Bedrohung für unseren Zahlungsanspruch darstellen und uns zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, berechtigen uns zur Rückforderung der Ware ;; in einem solchen Fall erklärt sich der Kunde hiermit mit einer solchen Rückforderung einverstanden. Sollte diese Rückforderung eintreten, vereinbaren die Vertragsparteien, dass wir die Kosten zum zum Zeitpunkt der Rückforderung üblichen Marktwert erstatten oder anderweitig begleichen. Die Rückforderung von Waren ist nur dann gleichbedeutend mit einem Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich angegeben wird. Kosten, die durch die Rückforderung entstehen (z. B. Transportkosten), trägt der Kunde. In Fällen, in denen keine offizielle Widerrufserklärung vorliegt, kann der Kunde die Lieferung der zurückgewonnenen Waren erst dann verlangen, wenn er den vollen Kaufpreis und alle anderen Kosten bezahlt hat.

  • Uns geschuldete Wertpapiere werden nicht eingezogen, wenn der Wert unserer Wertpapiere den Nennwert der besicherbaren Forderungen um 20% übersteigt. Der Kunde kann die ausdrückliche Entfernung der gelieferten Ware vom Vorbehalt verlangen, solange die Überdeckung 20% ​​nicht überschreitet.

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5. VERZÖGERUNGEN

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  • Wenn sich der Versand oder die Lieferung aus einem vom Käufer oder in seinem Kontrollbereich verursachten Grund verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungswünsche in Bezug auf Waren, geht (i) das Risiko eines Verlusts der Waren auf den Käufer über; (ii) Waren gelten als geliefert; und (iii) der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen Waren lagern, bis der Käufer sie abholt, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Lagerung und Versicherung) haftet.

  • Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung dieses Vertrags oder bei der Lieferung oder dem Versand von Waren oder für Schäden, die dem Käufer aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen, wenn diese Verzögerung direkt oder indirekt durch oder in einer solchen verursacht wird Art und Weise entsteht durch Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, Terror oder Aufstand, staatliche Eingriffe oder Embargos (ob nach Prioritäten, Rationierung oder auf andere Weise), Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Arbeitskräftemangel, Treibstoff, Macht, Material oder Lieferungen, Transportverzögerungen oder andere Gründe (unabhängig davon, ob sie den oben genannten ähnlich sind oder nicht), die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. Der Verkäufer hat das zusätzliche Recht, wenn einer der oben genannten Eventualverbindlichkeiten nach Wahl des Verkäufers eintritt, diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne daraus resultierende Haftung zu kündigen und die Produktion und Lieferungen auf die Kunden aufzuteilen.

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HAFTUNG UND POLITIK DES PRODUKTS

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1. HAFTUNG

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  • Wir haften für alle Arten von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf Mängel im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, Vertragsverletzungen und unbefugte Handlungen, wenn wir, unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiter vorsätzlichen Vergehens oder grober Fahrlässigkeit für schuldig befunden werden .

  • Bei Schäden durch Tod, Körperverletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung, Garantieverletzung oder Verletzung grundlegender vertraglicher Verpflichtungen haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines Verstoßes gegen grundlegende vertragliche Verpflichtungen ist unsere Haftung - abhängig von der Art der Ware - auf vorhersehbare, vertraglich übliche und direkte durchschnittliche Schäden beschränkt. Diese Bestimmung gilt auch für Vertragsverletzungen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiter.

  • Im Falle einer Verletzung von Schutzrechten haften wir im Sinne der vorgenannten Bestimmungen, soweit diese Schutzrechte bei der vertraglich gültigen Nutzung unserer Waren verletzt werden, sofern diese Rechte in INDIEN und unter Auflagen gültig sind dass sie zum Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht werden. Dies gilt nicht, wenn wir die gelieferten Artikel auf der Grundlage von Zeichnungen und Modellen oder ähnlichen Beschreibungen oder Details des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder nicht wissen, dass Schutzrechte aufgrund von Produkten verletzt wurden von uns entwickelt.

  • Unsere Haftung im Sinne der Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln an gelieferten Produkten tritt 1 Jahr nach Abnahme der Produkte in Kraft, jedoch nicht länger als 14 Monate nach Übertragung des Risikos, es sei denn, die Abnahme verzögert sich aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist. Dies gilt nicht für Gegenstände, die entsprechend für ein Gebäude verwendet wurden und zu dessen Defekt geführt haben. In solchen Fällen tritt die Verjährungsfrist nach 5 Jahren in Kraft.

  • Minderungs- und Widerrufsansprüche werden nach Inkrafttreten der Verjährungsfrist für Berichtigungsansprüche nicht mehr anerkannt.

  • Ansprüche im Zusammenhang mit dem Rückgriffsrecht des Herstellers blieben von diesem Absatz unberührt.

  • Darüber hinaus haften wir nicht.

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2. BESCHRÄNKTE GARANTIE

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  • Die einzige und ausschließliche Garantie, die hierin gewährt wird, besteht darin, dass die verkauften Waren den Spezifikationen des Käufers entsprechen (falls angegeben) und garantiert frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, wie dies durch die Standards des Verkäufers von akzeptabler Qualität festgelegt ist. Diese ausdrückliche Garantie ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Die Abhilfe des Käufers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, dass dem Konto der Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird oder nach alleiniger Wahl des Verkäufers Waren, die Herstellungsfehler enthalten, die von den Standards des Verkäufers abweichen, oder Käuferspezifikationen ersetzt oder repariert werden, sofern der spezifische Fehler gemeldet wird an den Verkäufer innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum des ersten Versands.
    Jeder derartige Anspruch aus dieser Garantie wird vom Käufer als aufgehoben betrachtet und diese Garantie ist ungültig:
    (i) es sei denn, ein solcher Anspruch wird innerhalb der Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich geltend gemacht;
    (ii) wenn Waren nicht gemäß den mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers betrieben, gewartet, gelagert, installiert, integriert oder in Betrieb genommen werden oder ohne die ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers repariert oder gewartet werden; (iii) wenn Waren durch Wasser, Feuer, Missbrauch, Unfall oder Vernachlässigung verletzt oder beschädigt werden;
    (iv) wenn Waren modifiziert oder verändert werden;
    (v) wenn erforderliche Unterlagen und Informationen in Bezug auf diese Waren, einschließlich technischer Details, Zeichnungen, Pläne oder Spezifikationen, die vom Käufer bereitgestellt wurden, ungenau sind. Defekte Waren dürfen erst nach Prüfung durch den Verkäufer und dann erst nach Erhalt der Genehmigung des Verkäufers und der vom Verkäufer erhaltenen genauen Anweisungen für die Rücksendung an den Verkäufer zurückgesandt werden. Waren, die ohne vorherige schriftliche Anweisung des Verkäufers zurückgesandt werden, werden nicht zum Austausch, zur Reparatur oder zur Gutschrift erhalten. In keinem Fall dürfen fehlerfreie Waren zurückgesandt werden.

  • Die vorstehende Garantie ersetzt ausdrücklich alle anderen Garantien, und der Verkäufer lehnt alle anderen ausdrücklichen Garantien und alle impliziten Garantien in Bezug auf Waren, einschließlich etwaiger, ab
    (i) Gewährleistung der Marktgängigkeit; oder
    (ii) Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Geschäftsverlauf, Leistungsverlauf, Handelsnutzung oder auf andere Weise.

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3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

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  • 3.1. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf den ursprünglichen Verkaufspreis der Waren, die gemäß den Vertragsdokumenten geliefert werden sollen. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer oder einer anderen Person für Neben-, Folge- oder Sonderschäden, Verluste oder Kosten, die direkt oder indirekt aus diesem Vertrag oder seiner Erfüllung oder im Zusammenhang mit der Lagerung, Verwendung (oder Nichtverwendung) entstehen. oder die Unfähigkeit, Waren für irgendeinen Zweck oder zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung oder zum Verlust von Eigentum oder Wert, die durch eine der Waren verursacht werden, zu verwenden.

  • 3.2. Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung des Lieferanten für Tod oder Körperverletzung einschränken oder ausschließen, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (sofern zutreffend), Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, Verletzung der Bestimmungen in Abschnitt 12 von verursacht wurden das Gesetz über den Verkauf von Waren von 1979, fehlerhafte Produkte nach dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 oder andere Angelegenheiten, für die es für den Lieferanten rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
    3.3. Vorbehaltlich Ziffer 3.2:
    (a) Der Lieferant haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise für entgangenen Gewinn, Verlust der Produktionskapazität, Verlust des Geschäfts oder sonstiges indirekter oder Folgeschaden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag; und
    (b) Die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aufgrund von Verträgen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, darf unter keinen Umständen 100% überschreiten. des Preises der Waren.

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4. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

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  • Der Käufer übernimmt die gesamte Patent-, Urheber- und Markenhaftung in Bezug auf alle an den Käufer verkauften Waren. Ohne die Bedeutung des Vorstehenden einzuschränken, stellt der Käufer den Verkäufer von jeglichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Kosten oder Haftungen für die Verletzung von Patent-, Marken- oder Urheberrechtsbriefen oder aus anderen Gründen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Käufer ergeben Drucksachen, Design, Form, Spezifikationen oder der Verkauf oder die Verwendung von Gegenständen, die unter diesen Vertrag fallen, oder die Einhaltung der Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer. Der Käufer hat ein Urteil oder eine Rückforderung, die gegen den Verkäufer in Bezug auf einen der vorstehenden Ansprüche erlangt werden kann, unverzüglich zu zahlen oder zu sichern und dem Verkäufer angemessene Kosten und Aufwendungen zu zahlen, die bei der Bewertung, Verteidigung und Begleichung eines solchen Anspruchs in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren anfallen in irgendwelchen Verhandlungen davor. Der Käufer hat den Verkäufer schriftlich über alle Ansprüche, Forderungen oder Klagen gegen den Käufer zu informieren, die darauf beruhen, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf von hiermit bestellten Waren durch den Käufer oder durch einen Käufer beim Käufer gegen Patente, Marken, Urheberrechte, Handelsnamen, Lizenzen oder Verstöße verstößt andere Eigentumsrechte anderer Parteien. Der Verkäufer hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Kontrolle und Verteidigung dieser Ansprüche, Forderungen oder Klagen auf Kosten des Käufers zu übernehmen, einen Anwalt zu genehmigen und auf Kosten des Käufers einen eigenen Anwalt zu beauftragen, um an solchen Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten teilzunehmen.

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5. VERTRAULICHKEIT

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  • Wenn sich der Versand oder die Lieferung aus einem vom Käufer oder in seinem Kontrollbereich verursachten Grund verzögert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungswünsche in Bezug auf Waren, geht (i) das Risiko eines Verlusts der Waren auf den Käufer über; (ii) Waren gelten als geliefert; und (iii) der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen Waren lagern, bis der Käufer sie abholt, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, ohne Einschränkung, Lagerung und Versicherung) haftet.

  • Vom Verkäufer erstellte Entwürfe, Skizzen, technische Zeichnungen, Proofs usw. werden vertraulich behandelt und vom Käufer nicht an Dritte weitergegeben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind diese Gegenstände und alle Urheberrechte oder Patente, die sie schützen, Eigentum des Verkäufers.

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GERICHTSSTAND

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1. ORT DER LEISTUNG, ORT DES GERICHTSSTANDES, SONSTIGE VEREINBARUNGEN

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  • Der Kunde ist nur berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag vorbehaltlich unserer vorherigen Vereinbarung geltend zu machen.

  • Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen und insbesondere aus unseren Lieferungen ist der Ort, von dem aus die Lieferung ausgeführt wurde.

  • Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen und insbesondere aus unseren Lieferungen ist der derzeitige Hauptsitz des für den gelieferten Artikel verantwortlichen Mitglieds der Relief Industries Group. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über den Abschluss und die Wirksamkeit des Vertrages. Wir sind jedoch auch berechtigt, vor dem zuständigen Gericht für seinen Hauptsitz Klage gegen den Kunden zu erheben.

  • Das Recht des indischen Rechtssystems der Verfassung gilt ausschließlich, ohne dass auf sein internationales Privatrecht zurückgegriffen werden kann, sofern es sich auf die Gültigkeit eines anderen Rechtssystems bezieht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht zulässig.

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2. RECHTE VON DRITTANBIETERN

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  • Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang damit.

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3. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND.

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  • Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem indischen Recht und den Parteien und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Indiens unterwerfen, es sei denn, die Parteien vereinbaren unwiderruflich zum alleinigen Vorteil des Lieferanten, dass der Lieferant bei jedem zuständigen Gericht einen Anspruch geltend machen kann.

  • Jeder Vertrag, der sich aus dem Angebot des Verkäufers oder der Annahme einer Bestellung und allen Verpflichtungen der Parteien ergibt, wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des indischen Rechtssystems (und ohne Bezugnahme auf dessen Kollisionsnormen) ausgelegt und unterliegt allen Streitigkeiten, die diesen Gesetzen unterliegen Regeln), einschließlich der Bestimmungen des Einheitlichen Handelsgesetzbuchs nach indischem Recht. Die Parteien lehnen ausdrücklich die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf auf einen solchen Vertrag ab. Verkäufer und Käufer unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der in Indien ansässigen staatlichen und nationalen Gerichte. im Falle eines Verfahrens im Zusammenhang damit, das von einem von beiden eingeleitet wurde. Ansprüche aus dem Vertrag unterliegen der Mediation als Voraussetzung für die Einleitung eines gerichtlichen oder gerechten Verfahrens durch eine der Parteien.

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4. VERMITTLUNG

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  • Die Parteien bemühen sich, ihre Ansprüche durch Mediation zu klären, die, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, den derzeit geltenden Handelsmediationsregeln der Indian Arbitration Association entsprechen. Der Antrag auf Mediation ist schriftlich bei der anderen Vertragspartei und bei der Indian Arbitration Association zu stellen. Der Antrag kann gleichzeitig mit der Einreichung einer Zivilklage gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Mediation jedoch vor einem rechtlichen oder gerechten Verfahren, das bis zur Mediation für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Anmeldetag ausgesetzt wird, sofern dies nicht ausgesetzt ist eine längere Frist nach Vereinbarung der Parteien oder durch Gerichtsbeschluss. Die Parteien teilen sich das Honorar des Mediators und etwaige Anmeldegebühren zu gleichen Teilen. Die Mediation findet in State & Country des Verkäufers statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart wurde. Im Rahmen der Mediation getroffene Vereinbarungen sind als Vergleichsvereinbarungen bei jedem zuständigen Gericht durchsetzbar.

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5. EINSCHRÄNKUNG DER MASSNAHMEN

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  • Unabhängig von der Form, die sich aus einem Vertrag mit dem Käufer ergibt, darf mehr als ein (1) Jahr nach dem Auftreten des Klagegrundes keine Klage erhoben werden, mit Ausnahme einer Klage wegen Nichtzahlung. Der Käufer erstattet dem Verkäufer alle Anwaltskosten und sonstigen Rechtskosten, die bei der Durchsetzung oder Verteidigung seiner Rechte aus Verträgen entstehen, die sich aus dem Angebot des Verkäufers oder der Annahme der Bestellung des Käufers ergeben.

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6. EXPORT COMPLIANCE

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  • Jede an den Verkäufer gerichtete Bestellung für Waren, die dem Käufer angeboten werden, muss die folgende Erklärung enthalten: „VERTRETUNGEN UND VEREINBARUNGEN ZUR EINHALTUNG DER AKZEPTIERTEN INDISCHEN EXPORTGESETZE UND -VORSCHRIFTEN.“ Wenn ein solcher Satz nicht angegeben wird, kann dies zur Ablehnung der Bestellung führen.

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PREISE UND ZAHLUNG

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  • Unsere Preise sind in INR / EURO / USD / GBP angegeben. Ab Werk für inländische Kunden, ab Werk, FOB, CIF, DDU für ausländische Kunden - ausgenommen (a) alle Umsatz-, Wertschöpfungs-, Verwendungs-, Verbrauchs- und ähnlichen Steuern, einschließlich, ohne Einschränkung, Steuern auf Herstellung, Verkäufe und Einnahmen sowie b) alle Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten für Versand und Lieferung, einschließlich Ausfuhr- und Einfuhrzölle. Alle diese Steuern und Kosten werden der Rechnung des Verkäufers hinzugefügt und vom Käufer bezahlt. Die Preise basieren auf den aktuellen Kosten und können daher bis zu maximal 5% geändert werden, um Wechselkursschwankungen, Änderungen der Materialkosten und andere direkte Kosten zu berücksichtigen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, sofern eine Frist von zwanzig (20) Tagen eingehalten wird Käufer vor dem Liefertermin.

  • Unvorhergesehene Änderungen der Kosten für Rohstoffe, Arbeitskräfte, Material und Energie, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, berechtigen uns, unsere Preise entsprechend um bis zu 5% anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und voraussichtlicher Lieferung mindestens vier (4) Wochen liegen Datum. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung separat in Rechnung gestellt werden. Wurden bei Vertragsschluss keine Preise festgelegt, wenden wir den am Tag der Lieferung gültigen Preis an.

  • Wenn keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden, werden unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

  • Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks und andere Schuldscheine anzunehmen. Sie werden immer zur Erfüllung angenommen.

  • Das Datum des Zahlungseingangs ist das Datum, an dem der Betrag uns zur Verfügung gestellt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Wenn der Kunde die Zahlung verzögert, sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugszeitraums Zinsen in Höhe von 8% pa über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dies schränkt unser Recht, weitere Schadensersatzleistungen zu verlangen, nicht ein.

  • Wenn der Kunde nicht zahlen kann, werden alle vom Kunden aus diesem und anderen Verträgen geschuldeten Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus können Lieferungen, die Teil dieses oder anderer Verträge sind, von einem früheren Wertpapier oder einer schrittweisen Zahlungsmethode getrennt werden.

  • Wir erlauben keine Zinsen für Vorauszahlungen und / oder Zwischenzahlungen.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder zurückzuhalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder von uns als rechtsgültig angesehen wird. Die Zahlungsbedingungen sind ___________________, sofern im Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung gilt erst dann als beim Verkäufer eingegangen, wenn die entsprechenden Beträge dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben wurden. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung der jeweiligen Rechnungen ohne Aufrechnungs- oder Abzugsrecht, und alle Bankgebühren und -gebühren sind vom Käufer zu tragen. Für Exportsendungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, vor der Herstellung von Waren die Zahlung gemäß einem unwiderruflichen Akkreditiv zu verlangen, das von einem für den Verkäufer akzeptablen Finanzinstitut ausgestellt wurde, oder gemäß einem Dokumentationsentwurf, der auf der Vorderseite des Angebots oder der Annahme des Verkäufers angegeben ist. Der Verkäufer kann sich auch für den Abschluss einer Kreditrisikoversicherung entscheiden. In diesem Fall wird die Prämie zum Preis hinzugerechnet. Alle Zahlungsbedingungen, die auf der Vorderseite des Angebots des Verkäufers angegeben sind, ersetzen alle inkonsistenten Teile dieses Abschnitts. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine monatliche Servicegebühr in Höhe von eineinhalb Prozent (1 1/2%) auf Rechnungen zu erheben, die nach __________ nicht bezahlt wurden. Das Versäumnis des Käufers, eine Rechnung rechtzeitig und vollständig zu bezahlen, führt dazu, dass alle anderen ausstehenden Rechnungen des Verkäufers dem Käufer sofort fällig und zahlbar werden. Nach Ermessen des Verkäufers ist dies ein Grund für die Stornierung einer weiteren Leistung des Verkäufers. Alle dem Verkäufer entstandenen Inkassokosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten umfassen die angemessenen Kosten und Aufwendungen des Verkäufers (einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten) für die Verfolgung, Suche, Entgegennahme, Entnahme, Aufbewahrung, Lagerung, Werbung und den Verkauf von Waren sowie etwaige Mängel, die sich aus dem Verkauf von Waren ergeben. Die angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten) des Verkäufers, die bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter auf Waren anfallen, werden auch Teil der Verschuldung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen und zusätzlich zu anderen Rechtsbehelfen, die nach dem Vertrag oder nach geltendem Recht bestehen, kann der Verkäufer Waren auf Kosten des Käufers zurücknehmen und einlagern, wenn der Käufer die Zahlung nicht bei Fälligkeit leistet über Waren zu verfügen, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen unter den gegebenen Umständen für praktikabel hält. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer oder seinen Vertreter hiermit, die Räumlichkeiten des Käufers zu solchen Zwecken zu betreten und solche Handlungen und damit zusammenhängende Handlungen vorzunehmen (z. B. Einbringen von Arbeitskräften, Takelage- und Hebezeugen usw.).

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Ablehnungspolitik

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  • Wir haften für Mängel an von uns gelieferten Waren nur nach folgenden Bestimmungen:
    i) Der Kunde hat seine Inspektions- und Reklamationspflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
    ii) Reklamationen werden von uns nur akzeptiert, wenn sie schriftlich und innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Ware eingereicht werden. Reklamationen gegen Handelsvertreter, Spediteure oder andere Dritte gelten nicht als rechtzeitig und rechtzeitig eingereicht.

  • Im Falle einer fehlerhaften Sendung behalten wir uns die Möglichkeit vor - vor Produktionsbeginn (Verarbeitung oder Installation) - den Mangel zu beheben / zu beseitigen oder die Ware erneut zu liefern, es sei denn, der Kunde hält dies für unangemessen. Falls wir dazu nicht in der Lage sind oder wenn wir dieser Verpflichtung nicht sofort nachkommen, kann der Kunde die Ware auf unser Risiko zurücksenden. In dringenden Fällen kann er - vorbehaltlich unserer Zustimmung - den Mangel auf eigene Kosten oder durch Dritte auf unsere Kosten beseitigen.

  • Wird der Mangel erst nach Produktionsbeginn festgestellt - trotz Einhaltung der in Ziffer 1.1 i) festgelegten Verpflichtung - kann der Kunde eine Nachbesserung verlangen (je nach Wahl entweder in Form von Nacharbeit oder Ersatz).

  • Im Falle eines Ersatzes ist der Kunde verpflichtet, den defekten Artikel auf unser Verlangen zurückzusenden.

  • Eine Aufhebung des Vertrages oder eine Minderung des Kaufpreises wird nur gewährt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, wenn die Behebung des Mangels unverhältnismäßige Kosten verursachen kann, wenn die Behebung des Mangels als unangemessen oder unangemessen angesehen wird andere Gründe gelten als gescheitert. Nur bei unwesentlichen Mängeln ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Im Falle einer Reklamation hat uns der Kunde unverzüglich die Möglichkeit zu geben, die betreffende Ware zu inspizieren; Insbesondere werden uns die belasteten Waren auf unser Verlangen und auf unsere Kosten zur Verfügung gestellt. Bei unbegründeten Reklamationen behalten wir uns das Recht vor, vom Kunden die Transport- und Inspektionskosten zu verlangen.

  • Mängelansprüche werden nicht akzeptiert, wenn der Fehler auf die Nichteinhaltung von Betriebs-, Wartungs- und Installationsanweisungen, auf unangemessene oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, auf unsachgemäße oder fahrlässige Handhabung oder Montage, auf natürliche Abnutzung oder auf Eingriffe in das Gerät zurückzuführen ist Teil des Kunden oder eines Dritten.

  • Der Kunde kann Schadensersatz und Erstattung von Mängeln aufgrund von Kosten durch Demontage und Montage sowie der damit verbundenen Transportkosten nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und / oder zu Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit führte.

  • Für Produkte, die nicht vertragsgemäß als Neuware geliefert werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die vorgenannten Ansprüche.

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QUALITÄTSBERICHTE & POLITIK

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  • 1.1. Für die gesamte Vertragsdauer verpflichtet sich der Lieferant zur Umsetzung einer DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagementsystem, das uns eine einwandfreie Qualität seiner Waren garantiert, in regelmäßigen Abständen interne Audits durchführt und bei festgestellten Abweichungen die erforderlichen Maßnahmen ergreift. Wir sind berechtigt, das Qualitätssicherungsprogramm des Lieferanten jederzeit nach vorheriger Ankündigung zu überprüfen. Auf unser Verlangen gewährt uns der Lieferant Zugang zu Akkreditierungs- und Auditberichten sowie zu Prüfverfahren einschließlich aller Inspektionsaufzeichnungen und Dokumente in Bezug auf Lieferungen.
    1.2. Ein wesentlicher Bestandteil aller Bestellungen und Vereinbarungen zwischen Lieferanten und uns sind unsere „Qualitätsstandards“ in ihrer aktuellen Version, die wir unseren Lieferanten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

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  • 2. ÄNDERUNG
    Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen oder Aussetzungen einer Bestellung, die sich aus dem Angebot des Verkäufers oder der Annahme einer Bestellung ergeben, sind für den Verkäufer nicht wirksam oder bindend, es sei denn, dies wird schriftlich auf der Vorderseite der Bestellung oder in einer separaten, von einem unterzeichneten Schrift nachgewiesen Bevollmächtigter Manager sowohl des Käufers als auch des Verkäufers unter ausdrücklicher Angabe der geänderten Bedingungen und der Art der Änderung.

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